Schachtwände
Mindestens F30, in Gebäudeklasse 4 oder 5 F60 oder F90. Die Wände bilden den Brandabschnitt um den Schacht.
Anforderungen, Kosten und typische Konstellationen für Mehrfamilienhäuser in den Gebäudeklassen 3 und 4 nach Landesbauordnung.
Im Sinne der Bauordnung ist ein Mehrfamilienhaus ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Einordnung in eine Gebäudeklasse erfolgt nicht über die Anzahl der Wohnungen, sondern über die Höhe der Oberkante Fußboden des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über Geländeoberfläche und über die Größe der einzelnen Nutzungseinheit.
Liegt diese Höhe bei bis zu 7 Metern, fällt das Gebäude in Gebäudeklasse 3. Bis 13 Meter und mit Nutzungseinheiten bis 400 Quadratmeter ist es Gebäudeklasse 4. Über 13 Meter beginnt Gebäudeklasse 5, ab 22 Meter zählt es als Hochhaus mit eigenständigen Anforderungen.
Die Form des Brandschutznachweises folgt der Klasse. In Gebäudeklasse 3 reicht meist ein tabellarischer Nachweis. In Gebäudeklasse 4 kann je nach Bauweise und Bundesland ein konstruktiver Nachweis sinnvoll sein, vor allem bei Holz oder Hybridbauweise.
Der notwendige Treppenraum ist im Mehrfamilienhaus die zentrale Rettungsstrecke. Er muss bauliche Standards einhalten, weil er im Brandfall sowohl der Selbstrettung als auch der Fremdrettung durch die Feuerwehr dient. Anforderungen an Wand, Decke, Tür und Beleuchtung sind im Detail geregelt.
Wände in Gebäudeklasse 3 mindestens F30 A, ab Gebäudeklasse 4 F60 A, ab Gebäudeklasse 5 F90 A. Decken entsprechen der Anforderung des Geschosses.
Wohnungsabschlusstüren rauchdicht selbstschließend, in Gebäudeklasse 5 zusätzlich Feuerwiderstand T30. In notwendigen Fluren sind Rauchschutztüren Pflicht.
Treppenräume müssen tageslichtbeleuchtet sein oder eine Sicherheitsbeleuchtung erhalten. Bei innenliegenden Treppen kommt eine Rauchabführung dazu.
In dichten Innenstadtlagen ohne Aufstellfläche oft die Lösung für den zweiten baulichen Rettungsweg. Vorraum, Tür T30 RS, Druckbelüftung.
Der zweite Rettungsweg ist im Mehrfamilienhaus nicht immer baulich. Bis Gebäudeklasse 4 mit Aufstellfläche reicht die Drehleiter der Feuerwehr. Bei höheren Geschossen oder fehlender Aufstellfläche wird ein zweiter baulicher Rettungsweg verlangt, etwa über einen Sicherheitstreppenraum oder eine zusätzliche Außentreppe.
Die Wohnungstrennwand ist im Mehrfamilienhaus eine zentrale Bauteilanforderung. Sie trennt Nutzungseinheiten brandschutztechnisch und begrenzt die Brandausbreitung zwischen Wohnungen. In Gebäudeklasse 3 reicht in der Regel F30 A, in Gebäudeklasse 4 F60 A. Die Mindeststandsicherheit der Decke ist mit der Anforderung verknüpft.
Geschossdecken liegen klassisch in Stahlbeton 18 oder 20 cm und erreichen damit F90 A. Holzbalkendecken müssen über eine Klassifizierung nach DIN 4102 Teil 4 oder über eine geprüfte Bauart F30 oder F60 nachweisen, abhängig vom Geschoss. Brettsperrholzdecken erreichen mit Beplankung 2x12,5 mm GKF und Estrich häufig F60 oder F90.
In der Detailausführung entscheiden die Anschlüsse. Trennfugen, Stoßstellen und Durchführungen müssen schalltechnisch und brandschutztechnisch konsistent gelöst sein. Hier zeigt sich, ob die Planung präzise ist oder ob Korrekturen in der Bauphase erforderlich werden.
| Bauteil | GK 3 | GK 4 | GK 5 |
|---|---|---|---|
| Wohnungstrennwand | F30 A | F60 A | F90 A |
| Geschossdecke | F30 | F60 | F90 |
| Treppenraumwand | F30 A | F60 A | F90 A |
| Wohnungstür | RS | RS | T30 RS |
Schächte und Leitungsdurchführungen sind im Mehrfamilienhaus die häufigsten Schwachstellen. Wenn ein Installationsschacht durch mehrere Geschosse läuft, ist er ein potenzieller Brandweiterleitungspfad. Der Nachweis muss zeigen, wie diese Wege geschlossen sind.
Mindestens F30, in Gebäudeklasse 4 oder 5 F60 oder F90. Die Wände bilden den Brandabschnitt um den Schacht.
An jeder Geschossdecke ein Schott mit gleicher Feuerwiderstandsklasse wie die Wand, ausgeführt nach Verwendbarkeitsnachweis.
Querungen notwendiger Flure und Treppenräume sind grundsätzlich kritisch. Wenn unvermeidbar, mit zugelassener Schottung und Bauartgenehmigung.
Der Festpreis hängt von Gebäudeklasse, Anzahl der Wohneinheiten und Bauweise ab. In Gebäudeklasse 3 mit drei bis sechs Einheiten liegt die Spanne zwischen 690 und 1.290 Euro. In Gebäudeklasse 4 mit Aufstockung oder Holzhybrid steigt sie auf 990 bis 1.690 Euro. Sicherheitstreppenraum, Druckbelüftung oder besondere Sonderbau Aspekte führen schnell auf 2.000 Euro und mehr.
| Konstellation | Festpreis Spanne | Bearbeitung |
|---|---|---|
| 3 Einheiten, GK 3, Massivbau | 690 bis 990 Euro | 5 Werktage |
| 6 Einheiten, GK 3, Massivbau | 890 bis 1.290 Euro | 5 bis 7 Werktage |
| 8 Einheiten, GK 4, Holzhybrid | 1.290 bis 1.690 Euro | 7 bis 10 Werktage |
| 12 Einheiten, GK 4 mit Sicherheitstreppenraum | 1.690 bis 2.490 Euro | 10 bis 14 Werktage |
Vier Geschosse, Holzhybrid mit Brettsperrholzdecken, Treppenraum als Sicherheitstreppenraum geplant. Der Anschluss der Holzdecken an den massiven Treppenraum verlangt eine besondere Detailbetrachtung. Die Bauaufsicht fordert zusätzlich die Vorlage einer Bauteilprüfung K2 60 für die Brettsperrholzdecke.
Spannend wird die Prüfung im Detail: Eine Installationsleitung quer durch den Treppenraum verlangt eine Schottung mit allgemeiner Bauartgenehmigung. Das Detail wird nachgereicht, das Gesamtprojekt durchläuft die Prüfung anschließend ohne weiteren Befund.
Im Innenhof ohne Drehleiterstellung muss der zweite Rettungsweg baulich gelöst werden. Sicherheitstreppenraum oder zweite Treppe sind die Standardantworten.
Brettsperrholz ohne Verweis auf Bauteilprüfung oder Bauartgenehmigung ist nicht prüffähig. Belege gehören in den Bauteilkatalog.
Querung von Treppenräumen mit Lüftung oder Strom kollidiert mit dem Konzept. Frühzeitig in der Entwurfsphase prüfen.
Wohnungsabschlusstüren sind nicht zwingend T30. In Gebäudeklasse 3 reicht häufig die Klassifizierung rauchdicht und selbstschließend.
Höhe bis 7 m, sonstige Wohngebäude.
Bis 13 m, Nutzungseinheit max 400 m².
Über 13 m, klassischer Geschosswohnungsbau.
Bauteilkatalog, DIN 4102 Teil 1, Anschlussdetails.
Wer einen Brandschutznachweis benötigt, prüft meist parallel den Wärmeschutz und den Schallschutz. Über die Partnerseiten erstellen Sie diese Unterlagen aus einer Hand.
Im Bauordnungsrecht ist ein Mehrfamilienhaus ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen. Die Einstufung in eine Gebäudeklasse erfolgt jedoch über Höhe und Größe der Nutzungseinheit, nicht über die Anzahl der Wohnungen.
Treppenraumwände, Wohnungstrennwände, Geschossdecken, Wohnungsabschlusstüren und Schächte. Diese Bauteile sichern Brandabschnitt und Rettungsweg, sie werden im Bauteilkatalog vollständig dokumentiert.
In Gebäudeklasse 3 in der Regel ja. In Gebäudeklasse 4 oder 5 wird häufig ein konstruktiver Nachweis ergänzt, vor allem bei Holzhybrid oder bei Sicherheitstreppenräumen.
Festpreise starten bei rund 690 Euro für GK 3 mit drei Einheiten, gehen bis 1.690 Euro für GK 4 mit Holzhybrid und können bei besonderen Anforderungen darüber liegen.
Ein Konzept wird in der Regel bei Sonderbauten oder bei Abweichungen vom Regelfall verlangt. Im klassischen Wohnungsbau bis Gebäudeklasse 4 reicht meist der Nachweis.
Starten Sie den Schnellcheck. Sie erhalten eine indikative Einschätzung und im Anschluss einen Festpreis.
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