Doppelhaushälfte
490 bis 790 Euro, Bearbeitung 5 Werktage.
Tabellarischer Nachweis für Doppelhaushälften, Reihenhäuser und vergleichbare Wohngebäude bis 7 Meter mit zwei Nutzungseinheiten.
Gebäudeklasse 2 entspricht in der Größe der Klasse 1, ist aber nicht freistehend. Eingeschlossen sind insbesondere Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Die Höhenschwelle bleibt bei 7 Metern OKF höchster Aufenthaltsraum, maximal 2 Nutzungseinheiten, höchstens 400 Quadratmeter.
Der praktische Unterschied liegt in der Brandwand. Sobald das Gebäude an ein anderes Gebäude anschließt, ist die Wand zum Nachbarn als Brandwand auszuführen. Sie muss F30 mit Mindeststandsicherheit erreichen und an Dachüberstand und Trauf konstruktiv geschlossen sein.
Im Reihenhaus wird die Brandwand zwischen jedem Haus eingebaut. Im Doppelhaus liegt sie auf der Mittelachse. Die Anforderung an Decke und Treppe bleibt vergleichbar mit GK 1, lediglich der Treppenraum wird häufig sorgfältiger geplant, weil er als Rettungsweg fungiert.
Die Gebäudeklasse 2 gilt in allen sechzehn Ländern mit denselben Schwellen. Sie steht jeweils in Paragraf 2 der Landesbauordnung und übernimmt die Werte der Musterbauordnung: Höhe bis 7 Meter, höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen bis 400 Quadratmeter Brutto Grundfläche.
Das einzige Unterscheidungsmerkmal zur Gebäudeklasse 1 ist der Anbau. Ein Reihen- oder Doppelhaus ist an das Nachbargebäude angebaut und fällt damit in die Gebäudeklasse 2, während dieselben Maße freistehend zur Gebäudeklasse 1 führen. Diese Abgrenzung ist bundesweit gleich.
| Regelung | Fundstelle | Besonderheit Gebäudeklasse 2 |
|---|---|---|
| Musterbauordnung | § 2 Abs. 3 MBO | bis 7 m, höchstens 2 Nutzungseinheiten, zusammen bis 400 m², an Nachbargebäude angebaut |
| Baden-Württemberg | § 2 Abs. 4 LBO | wortgleich, nur andere Absatznummer |
| Bayern | Art. 2 Abs. 3 BayBO | Definition wie Musterbauordnung |
| Übrige Länder | § 2 der jeweiligen LBO | Definition wie Musterbauordnung |
Höhe, Zahl der Nutzungseinheiten und die 400 Quadratmeter sind in Gebäudeklasse 1 und 2 identisch. Allein der Anbau entscheidet über die Einordnung.
Die Brandwand zum Nachbarn ist im Doppelhaus und Reihenhaus die zentrale Anforderung. Sie muss in der Regel F30 mit Mindeststandsicherheit nach DIN 4102 oder REI M 30 nach DIN EN 13501 erreichen. In der Praxis wird sie häufig als KS oder Mauerziegel 17,5 cm verputzt ausgeführt.
Übergreifen ins Dach ist Pflicht. Entweder erhebt sich die Brandwand 30 cm über die Dachhaut oder die Dachkonstruktion wird mit nichtbrennbaren Bauteilen, etwa einer Stahlbetonplatte oder einer geprüften Holzdecke, brandschutztechnisch wirksam ausgeführt. Öffnungen in der Brandwand sind grundsätzlich unzulässig.
| Bauteil | Anforderung |
|---|---|
| Tragende Wand EG | F30 |
| Geschossdecke | F30 |
| Brandwand zum Nachbarn | F30 mit Mindeststandsicherheit |
| Treppenraumwand | F30 A |
| Wohnungsabschlusstür | RS |
| Dachhaut | harte Bedachung |
Festpreise starten in der Regel bei 490 Euro für eine Doppelhaushälfte und steigen für Reihenmittelhäuser auf 590 bis 990 Euro. Wer in Holz oder Hybrid baut, sollte 100 bis 250 Euro Aufschlag einplanen, weil Bauteilprüfungen ergänzend dokumentiert werden.
490 bis 790 Euro, Bearbeitung 5 Werktage.
590 bis 890 Euro, eine Brandwand.
690 bis 990 Euro, zwei Brandwände.
Reihenmittelhaus in Bonn aus den 80er Jahren, Wohnfläche 134 Quadratmeter, Aufstockung um ein Studio im Dachgeschoss. Die Höhe bleibt unter 7 Metern, GK 2 bleibt erhalten. Die untere Bauaufsichtsbehörde verlangt einen tabellarischen Nachweis mit Detailbetrachtung der bestehenden Brandwände.
Beide Brandwände werden als F30 A mit beidseitiger Verputzung dokumentiert, Anschlussdetail zum neuen Holzaufbau wird ergänzend gezeichnet. Schottung der Installationsleitungen ist konkret beschrieben. Genehmigung nach drei Wochen, Mehrkosten gegen den Einfachfall liegen bei rund 240 Euro.
Mit jeder Veränderung der Höhe oder der Anzahl der Nutzungseinheiten kann sich die Klasse ändern. Eine Aufstockung über 7 Meter Höhe führt in GK 4. Eine zusätzliche Wohneinheit ohne Höhenwechsel führt in GK 3. Beide Wechsel ziehen Anforderungen an Decken, Treppenräume und Brandabschnitte nach sich, die deutlich höher sind als in GK 2.
Im Doppelhaus und Reihenhaus prägt die Brandwand den Nachweis. Wer im Bestand arbeitet, sollte die Brandwand mit einer Bohrkernprobe oder einem Bestandsplan dokumentieren, weil die Aufbauten der achtziger und neunziger Jahre oft heterogen sind. Eine reine Annahme F30 reicht in der Prüfung selten.
Bei Aufstockungen gerät häufig das Übergreifen der Brandwand ins Dach in den Fokus. Ein neuer Holzdachstuhl mit Aufdachdämmung verlangt eine konstruktive Lösung, etwa eine 30 cm hohe massive Aufkantung oder eine geprüfte Dachkonstruktion mit nichtbrennbaren Schichten. Die Detailzeichnung gehört in den Nachweis.
Achten Sie außerdem auf die Schottung von Schornstein und Lüftung. Beide Bauteile durchdringen die Geschossdecke und potenziell die Brandwand. Geprüfte Module aus dem Bauteilkatalog des Herstellers sind hier die saubere Lösung. Eine improvisierte Variante mit Mineralfaser ohne Verwendbarkeitsnachweis genügt nicht.
Eine F30 Trennwand ohne Standsicherheitsnachweis erfüllt nicht die Anforderung. Klassifizierung mit Bezug auf DIN 4102 oder DIN EN 13501.
Brandwand muss 30 cm über Dachhaut führen oder durch Massivdach ersetzt werden. Detailausführung im Nachweis zeichnen.
Lüftungs oder Stromschächte querend zur Brandwand brauchen Schottung mit Verwendbarkeitsnachweis.
Eine Aufstockung kann die Klasse verändern. Vor Beauftragung Höhe genau prüfen.
Tabellarischer Nachweis und Brandwand.
Freistehende Wohngebäude bis 7 m.
Sonstige Wohngebäude bis 7 m.
Bauteilkatalog Beispiel.
Wer einen Brandschutznachweis benötigt, prüft meist parallel den Wärmeschutz und den Schallschutz. Über die Partnerseiten erstellen Sie diese Unterlagen aus einer Hand.
GK 1 ist freistehend, GK 2 angebaut. Doppelhaushälften und Reihenhäuser fallen in GK 2 und benötigen Brandwände zum Nachbarn.
F30 mit Mindeststandsicherheit nach DIN 4102 oder REI M 30 nach DIN EN 13501. Übergreifen ins Dach 30 cm oder gleichwertige Massivkonstruktion.
Festpreise starten bei 490 Euro für die Doppelhaushälfte und steigen auf 990 Euro für Reihenmittelhäuser mit zwei Brandwänden.
Ja, in der Regel. Bei Holzhybrid mit besonderen Aufbauten wird ein konstruktiver Bauteilkatalog ergänzt.
Wenn die Höhe der OKF höchster Aufenthaltsraum 7 Meter überschreitet, etwa durch eine Aufstockung.
Starten Sie den Schnellcheck. Sie erhalten eine indikative Einschätzung und im Anschluss einen Festpreis.
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