Brandschutznachweis 24
Bauvorlageberechtigung und Rollen

Wer erstellt einen Brandschutznachweis?

Welche Rollen es gibt, welche Befugnis je Gebäudeklasse gilt und worauf bei der Auswahl des Erstellers zu achten ist.

Rollen

Welche Rollen gibt es?

Im Brandschutz arbeiten in der Regel drei Rollen zusammen. Der Entwurfsverfasser, häufig Architekt oder Bauingenieur, ist für die Genehmigungsplanung verantwortlich. Der Brandschutzplaner bearbeitet den Nachweis oder das Konzept. Der Prüfsachverständige nimmt das Werk im Genehmigungsverfahren auf und gibt eine Stellungnahme an die Bauaufsicht.

In kleineren Vorhaben fallen Rollen zusammen. Ein bauvorlageberechtigter Architekt kann gleichzeitig Entwurfsverfasser und Ersteller des tabellarischen Nachweises sein. Bei Sonderbauten und in höheren Gebäudeklassen ist die Trennung der Rollen üblich, weil Spezialwissen erforderlich ist.

Die Befugnis zur Erstellung ist landesrechtlich geregelt. Sie ergibt sich aus den Architekten und Ingenieurkammergesetzen sowie aus den Bauordnungen der Länder.

Drei Rollen
  • Entwurfsverfasser, bauvorlageberechtigt
  • Brandschutzplaner, Spezialist für Konzept und Nachweis
  • Prüfsachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Bauvorlageberechtigung

Wer darf Bauvorlagen einreichen?

Die Bauvorlageberechtigung ist die formale Erlaubnis, Bauvorlagen wie Brandschutznachweis bei der Bauaufsicht einzureichen. Sie ist landesrechtlich geregelt und an eine Eintragung in der Liste der zuständigen Architekten oder Ingenieurkammer geknüpft.

Architekt

Eintragung in der Architektenliste, vollständige Bauvorlageberechtigung in den meisten Bundesländern.

Bauingenieur

Eintragung in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure, häufig für Hochbau und Tragwerk.

Innenarchitekt

Bauvorlageberechtigung in einigen Ländern eingeschränkt auf nicht tragende Bauteile und Innenausbau.

Bauvorlageberechtigter Handwerksmeister

Möglich in einzelnen Bundesländern für Wohngebäude in GK 1 und 2 mit definiertem Umfang.

Brandschutzplaner

Spezialqualifikation, häufig zusätzliche Eintragung als Sachverständiger oder Brandschutzfachplaner.

Prüfsachverständiger

Anerkennung nach Landesrecht, Mitwirkung bei Sonderbauten und ab GK 4 oder 5.

Befugnis

Befugnis nach Gebäudeklasse

KlasseErsteller NachweisPrüfung
GK 1, 2Bauvorlageberechtigter EntwurfsverfasserBauaufsicht
GK 3Bauvorlageberechtigter EntwurfsverfasserBauaufsicht
GK 4Brandschutzplaner mit SpezialqualifikationBauaufsicht plus Prüfsachverständiger nach Landesrecht
GK 5BrandschutzplanerPrüfsachverständiger
SonderbauBrandschutzplanerPrüfsachverständiger
Auswahl

Auswahlkriterien

Eintragung passend zum Vorhaben

Bauvorlageberechtigung in dem Bundesland, in dem Sie bauen, mit ausreichendem Umfang für Ihr Vorhaben.

Erfahrung mit Gebäudetyp

Referenzen in Ihrer Gebäudeklasse, in Ihrer Bauweise und in Ihrer Region.

Festpreis vor Beauftragung

Schriftliches Angebot mit Bearbeitungszeit, Anzahl der Korrekturschleifen und klarer Leistungsabgrenzung.

Kommunikation

Klare Erreichbarkeit, schriftliche Rückfragen, dokumentierte Antworten. Vermeidet Missverständnisse in der Genehmigungsphase.

Kammer

Kammer und Eintragung

Architekten und Ingenieurkammern führen Listen ihrer Mitglieder mit Bauvorlageberechtigung. Diese Listen sind öffentlich zugänglich und über die Webseiten der Kammern einsehbar. Wer den Nachweis erstellen lässt, kann die Eintragung dort prüfen.

Im Streitfall wird die Bauaufsicht den Nachweis nur akzeptieren, wenn der Aussteller bauvorlageberechtigt ist. Eine Eintragung mit eingeschränktem Umfang reicht beispielsweise nicht für ein Sonderbau Konzept aus.

Selbst erstellen

Kann ich den Nachweis selbst erstellen?

Wer als Bauvorlageberechtigter eingetragen ist, darf den Nachweis selbst erstellen. Bauherren ohne diese Eintragung können den Nachweis vorbereiten, müssen ihn aber von einem Bauvorlageberechtigten unterschreiben lassen. Eine reine Eigenerstellung ohne Eintragung ist nicht zulässig.

In der Praxis ist die Vorbereitung durch den Bauherren wenig sinnvoll, weil die Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit beim Aussteller liegt. Ein eingetragener Profi wird die Inhalte ohnehin selbst formulieren, weil er andernfalls für Fehler gerade steht.

Praxis Tipps

So finden Sie den richtigen Ersteller

Die Eintragung in der Bauvorlageberechtigtenliste ist Ihre erste Prüfung. Achten Sie auf das Bundesland und auf den Umfang der Eintragung. Innenarchitekten haben in einigen Ländern eingeschränkte Befugnisse, Handwerksmeister noch eingeschränktere.

Im Gespräch zeigt sich, ob jemand den Nachweis routiniert beherrscht. Wer ohne Lageplan und Grundriss einen Festpreis nennt, signalisiert wenig Sorgfalt. Wer dagegen Höhe, Geschossigkeit, Nutzungseinheiten und Bestandsfragen klärt, baut die Grundlage für einen sauberen Nachweis.

Achten Sie auch auf eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung des Erstellers. Architekten und Ingenieurkammern verlangen eine Mindestdeckungssumme, im Detail unterscheiden sich die Anforderungen in den Bundesländern. Eine Kopie des Nachweises der Versicherung gehört bei größeren Vorhaben in die Vertragsunterlagen.

Fehlerbild

Häufige Fehler bei der Auswahl

Eintragung passt nicht

Innenarchitekt mit eingeschränkter Bauvorlageberechtigung soll Konzept für Sonderbau erstellen. Funktioniert nicht.

Pauschalpreis zu früh

Festpreis ohne Lageplan und Grundriss ist Glücksspiel. Klärung der Eckdaten vor der Zusage.

Erfahrung fehlt

Generalist ohne Erfahrung mit Holzhybrid übernimmt eine GK 4 Aufgabe. Risiko für Nachforderungen steigt.

Kommunikation unklar

Keine schriftliche Klärung von Bearbeitungszeit und Korrekturschleifen. Streit später unvermeidbar.

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FAQ

Häufige Fragen

Wer darf einen Brandschutznachweis erstellen?

Bauvorlageberechtigte Architekten und Bauingenieure mit Eintragung in der zuständigen Kammer. In manchen Bundesländern auch Innenarchitekten oder qualifizierte Handwerksmeister mit eingeschränktem Umfang.

Brauche ich für jeden Nachweis einen Architekten?

Nein, ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur reicht oft aus. Bei Sonderbauten und in höheren Gebäudeklassen ist häufig ein zusätzlicher Brandschutzplaner sinnvoll.

Was ist ein Prüfsachverständiger?

Ein nach Landesrecht anerkannter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, der das Konzept prüft. Mitwirkung bei Sonderbauten und ab Gebäudeklasse 4 oder 5 oft Pflicht.

Kann ich den Nachweis selbst erstellen?

Nur mit eigener Bauvorlageberechtigung. Ohne Eintragung können Sie Inhalte vorbereiten, die Verantwortung trägt aber der Aussteller.

Wo finde ich einen Bauvorlageberechtigten?

Über die Listen der Architekten und Ingenieurkammern, die jeweils öffentlich zugänglich sind.

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Brandschutznachweis nach Landesbauordnungen, MBO und DIN 4102/EN 13501.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Sonderbauverordnungen (SBauVO NRW, VStättVO)
  • Musterbauordnung MBO
  • Landesbauordnungen der 16 Bundesländer
  • DIN EN 13501 Klassifizierung
  • DIN 4102 Brandverhalten
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026.

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