3 Einheiten
690 bis 990 Euro, Bearbeitung 5 bis 7 Werktage.
Tabellarischer Nachweis für Mehrfamilienhäuser bis 7 Meter Höhe, mit drei oder mehr Wohneinheiten und Treppenraum als notwendigem Rettungsweg.
Gebäudeklasse 3 erfasst alle sonstigen Gebäude mit einer Höhe der Oberkante Fußboden des höchstgelegenen Aufenthaltsraums von bis zu 7 Metern. Anders als in GK 1 oder GK 2 spielt die Anzahl der Nutzungseinheiten oder die Gesamtnutzfläche hier keine begrenzende Rolle.
In der Praxis fallen typische Drei und Vierfamilienhäuser in diese Klasse. Auch kleine Bürogebäude bis 7 Meter Höhe werden hier verortet, sofern keine Sonderbauanforderungen greifen. Die Brandschutzanforderungen sind höher als in GK 2, weil mehrere Nutzungseinheiten brandschutztechnisch entkoppelt werden müssen.
Der notwendige Treppenraum ist hier zentrales Element. Er erschließt mehrere Einheiten und dient als Rettungsweg im Brandfall. Wand, Decke, Türen und Beleuchtung müssen abgestimmt sein.
Die Gebäudeklasse 3 fasst alle übrigen Gebäude bis 7 Meter Höhe zusammen, etwa Häuser mit mehr als zwei Nutzungseinheiten oder über 400 Quadratmeter. Diese Auffangklasse ist in allen sechzehn Ländern gleich definiert und steht jeweils in Paragraf 2 der Landesbauordnung.
Anders als bei Gebäudeklasse 1 und 2 spielt hier weder die Zahl der Nutzungseinheiten noch die Grundfläche eine begrenzende Rolle. Allein die Höhe von bis zu 7 Metern hält das Gebäude in der Gebäudeklasse 3. Baden-Württemberg führt die Klasse wortgleich, nur in einem anderen Absatz.
| Regelung | Fundstelle | Besonderheit Gebäudeklasse 3 |
|---|---|---|
| Musterbauordnung | § 2 Abs. 3 MBO | sonstige Gebäude bis 7 m, etwa mehr als 2 Nutzungseinheiten oder über 400 m² |
| Baden-Württemberg | § 2 Abs. 4 LBO | wortgleich, nur andere Absatznummer |
| Niedersachsen | § 2 Abs. 3 NBauO | Definition wie Musterbauordnung |
| Übrige Länder | § 2 der jeweiligen LBO | Definition wie Musterbauordnung |
Die 7-Meter-Grenze misst sich an der Oberkante Fußboden des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsraum über der Geländeoberfläche.
Der Treppenraum in GK 3 ist als notwendiger Treppenraum auszuführen. Wände mindestens F30 A, Decken entsprechend dem Geschoss, Türen rauchdicht selbstschließend. Tageslichtbeleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung ist sicherzustellen.
Der zweite Rettungsweg führt in der Regel über Fenster oder Balkon, der mit der Drehleiter erreicht wird. Aufstellfläche muss vorhanden sein. In dichten Lagen ohne Anfahrt wird eine zweite bauliche Treppe nötig.
| Bauteil | Anforderung |
|---|---|
| Tragende Wand | F30 |
| Wohnungstrennwand | F30 A |
| Geschossdecke | F30 |
| Treppenraumwand | F30 A |
| Notwendiger Flur Wand | F30 |
| Wohnungsabschlusstür | RS |
| Brandwand zur Grenze | F60 A mit Standsicherheit |
Festpreise starten bei 690 Euro für ein Dreifamilienhaus in Massivbauweise und steigen bei mehr Einheiten oder Holzhybrid auf 1.290 Euro. Sicherheitstreppenraum ist in GK 3 selten nötig, daher bleibt der Aufwand kalkulierbar.
690 bis 990 Euro, Bearbeitung 5 bis 7 Werktage.
890 bis 1.190 Euro, Bauteilliste umfangreicher.
990 bis 1.490 Euro, Bauteilprüfung Anhang.
Massivbauweise, drei Wohneinheiten, OKF höchster Aufenthaltsraum 6,40 Meter, BGF 364 Quadratmeter. Die Brandwand zur Nachbargrenze ist F60 A mit Standsicherheit, die Treppenraumwand F30 A. Wohnungsabschlusstüren rauchdicht selbstschließend.
Der Nachweis ist tabellarisch geführt. Aufstellfläche der Feuerwehr im Lageplan dokumentiert. Honorar 890 Euro, Bearbeitung sechs Werktage. Genehmigung im vereinfachten Verfahren ohne Auflagen.
Mit Höhe über 7 Meter wechselt das Gebäude in GK 4, mit Höhe über 13 Meter in GK 5. Auch Nutzungseinheiten über 400 Quadratmeter führen in GK 4. Bei einem Wechsel steigen die Anforderungen an Decken, Treppenräume und Brandwände deutlich.
Mit drei oder mehr Wohneinheiten in einem Gebäude bis 7 Meter Höhe steht der notwendige Treppenraum im Mittelpunkt. Achten Sie darauf, dass jede Wohneinheit über eine rauchdicht selbstschließende Tür auf den Treppenraum geht und dass keine offene Verbindung zu Kellergeschoss oder Trockenraum besteht. Diese Verbindungen werden in der Praxis häufig übersehen.
Die Wohnungstrennwand ist in GK 3 mit F30 A klassifiziert. Wer eine doppelte Beplankung in einer Holzständerwand plant, sollte die Klassifizierung über DIN 4102 Teil 4 oder über eine Bauteilprüfung explizit dokumentieren. Allgemeine Aussagen wie F30 ohne Quelle lassen sich in der Prüfung nicht halten.
Der Bauteilkatalog gewinnt mit jeder Wohneinheit an Umfang. Eine konsistente Nummerierung von Wand W1 bis Wn erleichtert die Prüfung erheblich. Pläne und Bauteilliste müssen identische Bezeichnungen verwenden, sonst entsteht Aufwand für Querverweise.
Bei mehreren Eingängen ist auch die Aufstellfläche der Feuerwehr ein Thema. Mindestens an einer Seite ist eine Anfahrt mit Drehleiter sinnvoll, weil sonst der zweite Rettungsweg baulich gelöst werden muss. Eine zweite Treppe ist eine teure Antwort.
Wer in GK 3 plant, sollte außerdem auf die Lüftung der Treppenraumvorräume achten. Eine natürliche Rauchabführung über ein Oberlicht oder einen Fensterflügel reicht in dieser Klasse meist aus, sofern Größe und Erreichbarkeit nachweisbar sind. In innenliegenden Treppenräumen kommt eine maschinelle Rauchableitung mit Auslösung im Brandfall in Betracht. Die Auswahl prägt den Bauteilkatalog und damit das Honorar des Nachweises.
Treppenraum ohne Wandklassifizierung oder ohne Tageslicht ist nicht prüffähig. F30 A und Beleuchtungskonzept gehören in den Nachweis.
In GK 3 ist die Brandwand zur Grundstücksgrenze F60 A, nicht F30. Anforderung steigt mit Klasse.
Zwischen Einheiten F30 A, in der Tabelle gerne übersehen.
Drehleiter braucht Aufstellung mit Mindestfläche und tragfähigem Untergrund. Im Lageplan zeichnen.
Treppenraum, Wohnungstrennwand, Decke.
Doppelhaus und Reihenhaus bis 7 m.
Bis 13 m, NE max 400 m².
Bauteilkatalog Beispiel.
Wer einen Brandschutznachweis benötigt, prüft meist parallel den Wärmeschutz und den Schallschutz. Über die Partnerseiten erstellen Sie diese Unterlagen aus einer Hand.
GK 2 ist auf 2 Einheiten und 400 m² begrenzt. GK 3 hat keine Begrenzung der Nutzungseinheiten, ist aber weiterhin auf 7 m Höhe begrenzt.
Ja, in GK 3 ist der Treppenraum als notwendiger Treppenraum auszuführen, mit F30 A Wänden und rauchdicht selbstschließenden Türen.
Festpreise starten bei 690 Euro für drei Einheiten und reichen bis 1.290 Euro bei Holzhybrid oder mehr Einheiten.
Im Regelfall ja. Bei besonderen Bauweisen wie Holzhybrid wird ein konstruktiver Bauteilkatalog ergänzt.
Bei Höhe über 7 Metern oder Nutzungseinheit über 400 Quadratmetern.
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