Standard EFH
ab 390 Euro, Bearbeitung 5 Werktage.
Anforderungen, Pflicht und typische Bauteile für freistehende Gebäude bis 7 m mit maximal zwei Nutzungseinheiten und zusammen 400 m² Brutto Grundfläche.
Gebäudeklasse 1 umfasst freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern, gemessen an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Zulässig sind höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen nicht mehr als 400 Quadratmetern Brutto Grundfläche; Flächen im Keller zählen nicht mit.
Eingeschlossen sind außerdem freistehende land oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, für die § 2 Abs. 3 MBO keine Höhen oder Flächengrenze nennt. Ein klassisches Einfamilienhaus, eine kleine Hofstelle oder ein freistehender Bungalow fallen in diese Klasse. Carport und Garage werden separat eingestuft.
Die Brandschutzanforderungen sind in dieser Klasse am niedrigsten. Oberirdisch stellt die MBO an tragende Wände, Stützen und Decken keine Feuerwiderstandsanforderung, nur im Kellergeschoss müssen sie feuerhemmend sein. Eine Brandwand oder eine zulässige Ersatzwand braucht die Außenwand, wenn sie an der Grundstücksgrenze oder weniger als 2,50 Meter davon entfernt steht.
Die Gebäudeklasse 1 ist bundesweit einheitlich. Alle sechzehn Länder übernehmen die Einteilung aus der Musterbauordnung in Paragraf 2 ihrer Landesbauordnung. Höhe bis 7 Meter, höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen bis 400 Quadratmeter Brutto Grundfläche gelten überall gleich.
Das prägende Merkmal der Gebäudeklasse 1 ist der freistehende Stand. Einzelne Länder formulieren redaktionell abweichend, maßgeblich ist der Wortlaut der jeweiligen Landesbauordnung. Baden-Württemberg regelt die Gebäudeklassen wortgleich, nur in Paragraf 2 Absatz 4 statt Absatz 3.
| Regelung | Fundstelle | Besonderheit Gebäudeklasse 1 |
|---|---|---|
| Musterbauordnung | § 2 Abs. 3 MBO | freistehend, bis 7 m, höchstens 2 Nutzungseinheiten, zusammen bis 400 m² |
| Baden-Württemberg | § 2 Abs. 4 LBO | wortgleich, nur andere Absatznummer |
| Übrige Länder | § 2 der jeweiligen LBO | Definition wie Musterbauordnung |
Die Höhe misst sich an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Bei den 400 Quadratmetern bleiben Flächen im Keller außer Betracht.
Im freistehenden Einfamilienhaus sind die Anforderungen schlank. Nach §§ 27 und 31 MBO gelten Feuerwiderstandsanforderungen an tragende Wände, Stützen und Decken oberirdisch erst ab Gebäudeklasse 2, auch wenn das Haus mehrere Geschosse hat. In Gebäudeklasse 1 betreffen sie nur das Kellergeschoss und die Außenwand nahe der Grundstücksgrenze.
| Bauteil | Anforderung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Tragende Wände und Stützen oberirdisch | keine Anforderung | § 27 Abs. 1 MBO, Statik weiter Pflicht |
| Tragende Wände und Decken im Keller | feuerhemmend, F30 | § 27 Abs. 2 und § 31 Abs. 2 MBO |
| Geschossdecke oberirdisch | keine Anforderung | § 31 Abs. 1 MBO |
| Außenwand an der Grenze | Brandwand oder Ersatzwand nach § 30 Abs. 3 MBO | an der Grenze oder unter 2,50 m Abstand |
| Dachhaut | harte Bedachung | Ausnahmen bei großen Abständen nach § 32 Abs. 2 MBO |
| Trennwände und Wohnungstüren | keine Anforderung | § 29 Abs. 6 MBO für Wohngebäude |
| Treppe | keine Anforderung | kein notwendiger Treppenraum, § 35 Abs. 1 MBO |
Im freistehenden Einfamilienhaus ist der erste Rettungsweg die Eingangstür. Der zweite Rettungsweg verläuft typischerweise über anleiterbare Fenster im Obergeschoss. Eine tragbare Leiter der Feuerwehr reicht in den meisten Fällen aus, weil die Brüstungshöhe unter 8 Meter liegt.
Aufstellfläche der Feuerwehr und Anfahrt sind im Lageplan zu zeigen. Eine Stichstraße muss befahrbar sein, das Tor zur Garage darf den Rettungsweg nicht versperren. Fenster, die als zweiter Rettungsweg dienen, müssen nach § 37 Abs. 5 MBO im Lichten mindestens 0,90 mal 1,20 Meter groß sein und dürfen höchstens 1,20 Meter über dem Fußboden liegen.
In Gebäudeklasse 1 reicht ein tabellarischer Brandschutznachweis. Die Festpreise starten bei rund 390 Euro für ein freistehendes Standardhaus. Mit besonderen Anforderungen wie Holzhybrid, Anbau an Garage oder geringer Abstand zur Grundstücksgrenze steigen die Kosten auf Werte ab 590 Euro.
ab 390 Euro, Bearbeitung 5 Werktage.
ab 490 Euro, Bauteilprüfung Anhang.
ab 490 Euro, Brandwand Detail.
Eingeschossiger Bungalow plus Dachgeschoss zur Wohnnutzung. Wohnfläche 142 Quadratmeter, BGF 178 Quadratmeter. Höhe der OKF höchster Aufenthaltsraum 5,80 Meter. Massivbauweise in Kalksandstein, Stahlbetondecke, Aufdachdämmung mit harter Bedachung.
Der Nachweis ist schlank: keine Feuerwiderstandsanforderung an tragende Wände und Decken oberhalb des Kellers, harte Bedachung, anleiterbare Fenster im Dachgeschoss. Der Lageplan zeigt 7 Meter Abstand zur nächstgelegenen Grenze, eine Brandwand entfällt.
Sobald eines der drei Kriterien nicht eingehalten wird, wechselt das Vorhaben in eine andere Klasse. Die Schwellen sind klar formuliert, die Anwendung in der Praxis aber streng.
Mit OKF höchster Aufenthaltsraum über 7 m wird das Gebäude in GK 4 oder 5 eingeordnet.
Drei oder mehr Wohneinheiten führen in GK 3, auch bei niedriger Höhe.
Sobald das Gebäude an ein Nachbargebäude anschließt, wechselt die Einstufung in GK 2.
Ein einfaches Einfamilienhaus klingt nach minimalem Brandschutz. In der Praxis lohnt sich dennoch ein präziser Lageplan mit Anfahrt der Feuerwehr, weil eine schmale Stichstraße oder eine Pflanzung die Aufstellfläche beeinträchtigen kann. Auch der zweite Rettungsweg über anleiterbare Fenster im Schlafraum wird häufig zu spät bedacht.
Wer Photovoltaik auf dem Dach plant, sollte den Anschluss an Brandwand und Traufkasten frühzeitig im Detail ausführen. Eine harte Bedachung mit eingebetteten Modulen ist möglich, sofern die Anschlüsse nichtbrennbar geführt sind. Bauherrenseitig hilft es, vor Beauftragung des Nachweises eine Fotodokumentation des Grundstücks anzufertigen, weil sie Lage, Bestand und Anfahrt anschaulich macht.
Bei Hanggrundstücken ist die Höhenermittlung der OKF höchster Aufenthaltsraum tückisch. Die Bauaufsicht zieht das Mittel der Geländeoberfläche an den Außenwänden heran, nicht den niedrigsten oder höchsten Punkt. Eine sauber bemaßte Schnittzeichnung beugt Diskussionen vor.
Höhe wird ab Mittel der Geländeoberfläche gemessen, nicht ab Straßenniveau. Hanggrundstücke sind tückisch.
Steht die Außenwand an der Grenze oder weniger als 2,50 Meter davon entfernt, ist eine Brandwand oder eine Ersatzwand nach § 30 Abs. 3 MBO erforderlich, auch in GK 1.
Maßgeblich ist das höchste Geschoss, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, auch wenn es kein Vollgeschoss ist.
Aufenthaltsräume im Dachgeschoss brauchen einen zweiten Rettungsweg, meist ein anleiterbares Fenster nach § 37 Abs. 5 MBO.
Tabellarischer Nachweis im Wohnungsbau.
Doppelhaushälfte und Reihenhaus.
Mustergliederung und Bauteilkatalog.
Bauvorlagen und Verfahren.
Wer einen Brandschutznachweis benötigt, prüft meist parallel den Wärmeschutz und den Schallschutz. Über die Partnerseiten erstellen Sie diese Unterlagen aus einer Hand.
Freistehendes Gebäude bis 7 Meter Höhe, gemessen an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit möglichem Aufenthaltsraum, mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen höchstens 400 Quadratmetern Brutto Grundfläche. Freistehende land oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude gehören ebenfalls dazu.
Oberirdisch keine Feuerwiderstandsanforderung an tragende Wände und Decken, im Keller feuerhemmend. Steht die Außenwand an der Grenze oder näher als 2,50 Meter, ist eine Brandwand oder eine Ersatzwand nötig. Dazu kommen harte Bedachung und anleiterbare Fenster als zweiter Rettungsweg.
Festpreise starten bei rund 390 Euro. Bei besonderen Konstellationen wie Holzhybrid oder geringem Abstand zur Grundstücksgrenze liegen sie ab 590 Euro.
Ja, in Gebäudeklasse 1 ist der tabellarische Nachweis Standard. Konstruktiv wird nur ergänzt, wenn Bauteile von der Tabelle abweichen.
Bauvorlageberechtigte Architekten oder Bauingenieure mit Eintragung in der Liste der Kammer. In manchen Ländern auch qualifizierte Bauvorlageberechtigte mit eingeschränktem Umfang.
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Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026.
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