Brandschutznachweis 24
Freistehend bis 7 m

Brandschutznachweis Gebäudeklasse 1

Anforderungen, Pflicht und typische Bauteile für freistehende Gebäude bis 7 m mit maximal zwei Nutzungseinheiten und zusammen 400 m² Brutto Grundfläche.

Definition

Was Gebäudeklasse 1 bedeutet

Gebäudeklasse 1 umfasst freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern, gemessen an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Zulässig sind höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen nicht mehr als 400 Quadratmetern Brutto Grundfläche; Flächen im Keller zählen nicht mit.

Eingeschlossen sind außerdem freistehende land oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, für die § 2 Abs. 3 MBO keine Höhen oder Flächengrenze nennt. Ein klassisches Einfamilienhaus, eine kleine Hofstelle oder ein freistehender Bungalow fallen in diese Klasse. Carport und Garage werden separat eingestuft.

Die Brandschutzanforderungen sind in dieser Klasse am niedrigsten. Oberirdisch stellt die MBO an tragende Wände, Stützen und Decken keine Feuerwiderstandsanforderung, nur im Kellergeschoss müssen sie feuerhemmend sein. Eine Brandwand oder eine zulässige Ersatzwand braucht die Außenwand, wenn sie an der Grundstücksgrenze oder weniger als 2,50 Meter davon entfernt steht.

Schwellen GK 1
  • Höhe OKF höchster Aufenthaltsraum ≤ 7 m
  • Maximal 2 Nutzungseinheiten
  • Brutto Grundfläche zusammen ≤ 400 m²
  • Freistehend, kein Anbau an Nachbargebäude
Bundesländer

Gebäudeklasse 1 in den Bundesländern

Die Gebäudeklasse 1 ist bundesweit einheitlich. Alle sechzehn Länder übernehmen die Einteilung aus der Musterbauordnung in Paragraf 2 ihrer Landesbauordnung. Höhe bis 7 Meter, höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen bis 400 Quadratmeter Brutto Grundfläche gelten überall gleich.

Das prägende Merkmal der Gebäudeklasse 1 ist der freistehende Stand. Einzelne Länder formulieren redaktionell abweichend, maßgeblich ist der Wortlaut der jeweiligen Landesbauordnung. Baden-Württemberg regelt die Gebäudeklassen wortgleich, nur in Paragraf 2 Absatz 4 statt Absatz 3.

RegelungFundstelleBesonderheit Gebäudeklasse 1
Musterbauordnung§ 2 Abs. 3 MBOfreistehend, bis 7 m, höchstens 2 Nutzungseinheiten, zusammen bis 400 m²
Baden-Württemberg§ 2 Abs. 4 LBOwortgleich, nur andere Absatznummer
Übrige Länder§ 2 der jeweiligen LBODefinition wie Musterbauordnung

Die Höhe misst sich an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Bei den 400 Quadratmetern bleiben Flächen im Keller außer Betracht.

Anforderungen

Bauteile in Gebäudeklasse 1

Im freistehenden Einfamilienhaus sind die Anforderungen schlank. Nach §§ 27 und 31 MBO gelten Feuerwiderstandsanforderungen an tragende Wände, Stützen und Decken oberirdisch erst ab Gebäudeklasse 2, auch wenn das Haus mehrere Geschosse hat. In Gebäudeklasse 1 betreffen sie nur das Kellergeschoss und die Außenwand nahe der Grundstücksgrenze.

BauteilAnforderungBemerkung
Tragende Wände und Stützen oberirdischkeine Anforderung§ 27 Abs. 1 MBO, Statik weiter Pflicht
Tragende Wände und Decken im Kellerfeuerhemmend, F30§ 27 Abs. 2 und § 31 Abs. 2 MBO
Geschossdecke oberirdischkeine Anforderung§ 31 Abs. 1 MBO
Außenwand an der GrenzeBrandwand oder Ersatzwand nach § 30 Abs. 3 MBOan der Grenze oder unter 2,50 m Abstand
Dachhautharte BedachungAusnahmen bei großen Abständen nach § 32 Abs. 2 MBO
Trennwände und Wohnungstürenkeine Anforderung§ 29 Abs. 6 MBO für Wohngebäude
Treppekeine Anforderungkein notwendiger Treppenraum, § 35 Abs. 1 MBO
Rettungswege

Erster und zweiter Rettungsweg

Im freistehenden Einfamilienhaus ist der erste Rettungsweg die Eingangstür. Der zweite Rettungsweg verläuft typischerweise über anleiterbare Fenster im Obergeschoss. Eine tragbare Leiter der Feuerwehr reicht in den meisten Fällen aus, weil die Brüstungshöhe unter 8 Meter liegt.

Aufstellfläche der Feuerwehr und Anfahrt sind im Lageplan zu zeigen. Eine Stichstraße muss befahrbar sein, das Tor zur Garage darf den Rettungsweg nicht versperren. Fenster, die als zweiter Rettungsweg dienen, müssen nach § 37 Abs. 5 MBO im Lichten mindestens 0,90 mal 1,20 Meter groß sein und dürfen höchstens 1,20 Meter über dem Fußboden liegen.

Kurzregel
  • 1. Rettungsweg über die Eingangstür
  • 2. Rettungsweg über anleiterbare Fenster
  • Aufstellfläche im Lageplan dokumentieren
  • Mindestmaß Fenster 0,90 mal 1,20 m, Brüstung max 1,20 m
Kosten

Kosten und Form des Nachweises

In Gebäudeklasse 1 reicht ein tabellarischer Brandschutznachweis. Die Festpreise starten bei rund 390 Euro für ein freistehendes Standardhaus. Mit besonderen Anforderungen wie Holzhybrid, Anbau an Garage oder geringer Abstand zur Grundstücksgrenze steigen die Kosten auf Werte ab 590 Euro.

Standard EFH

ab 390 Euro, Bearbeitung 5 Werktage.

Mit Holzhybrid

ab 490 Euro, Bauteilprüfung Anhang.

Mit nahem Nachbarn

ab 490 Euro, Brandwand Detail.

Beispiel

Freistehendes Einfamilienhaus auf Gartengrundstück

Eingeschossiger Bungalow plus Dachgeschoss zur Wohnnutzung. Wohnfläche 142 Quadratmeter, BGF 178 Quadratmeter. Höhe der OKF höchster Aufenthaltsraum 5,80 Meter. Massivbauweise in Kalksandstein, Stahlbetondecke, Aufdachdämmung mit harter Bedachung.

Der Nachweis ist schlank: keine Feuerwiderstandsanforderung an tragende Wände und Decken oberhalb des Kellers, harte Bedachung, anleiterbare Fenster im Dachgeschoss. Der Lageplan zeigt 7 Meter Abstand zur nächstgelegenen Grenze, eine Brandwand entfällt.

Eckdaten
  • GK 1, freistehend
  • 178 m² BGF, 142 m² Wohnfläche
  • 2 Nutzungseinheiten, 1 Familie
  • Massivbauweise, Stahlbetondecke
  • Festpreis Nachweis ab 390 Euro
Ausnahmen

Wann GK 1 nicht mehr greift

Sobald eines der drei Kriterien nicht eingehalten wird, wechselt das Vorhaben in eine andere Klasse. Die Schwellen sind klar formuliert, die Anwendung in der Praxis aber streng.

Höhe über 7 m

Mit OKF höchster Aufenthaltsraum über 7 m wird das Gebäude in GK 4 oder 5 eingeordnet.

Mehr als 2 Einheiten

Drei oder mehr Wohneinheiten führen in GK 3, auch bei niedriger Höhe.

Anbau oder Doppelhaus

Sobald das Gebäude an ein Nachbargebäude anschließt, wechselt die Einstufung in GK 2.

Praxis Tipps

Worauf Sie in GK 1 achten sollten

Ein einfaches Einfamilienhaus klingt nach minimalem Brandschutz. In der Praxis lohnt sich dennoch ein präziser Lageplan mit Anfahrt der Feuerwehr, weil eine schmale Stichstraße oder eine Pflanzung die Aufstellfläche beeinträchtigen kann. Auch der zweite Rettungsweg über anleiterbare Fenster im Schlafraum wird häufig zu spät bedacht.

Wer Photovoltaik auf dem Dach plant, sollte den Anschluss an Brandwand und Traufkasten frühzeitig im Detail ausführen. Eine harte Bedachung mit eingebetteten Modulen ist möglich, sofern die Anschlüsse nichtbrennbar geführt sind. Bauherrenseitig hilft es, vor Beauftragung des Nachweises eine Fotodokumentation des Grundstücks anzufertigen, weil sie Lage, Bestand und Anfahrt anschaulich macht.

Bei Hanggrundstücken ist die Höhenermittlung der OKF höchster Aufenthaltsraum tückisch. Die Bauaufsicht zieht das Mittel der Geländeoberfläche an den Außenwänden heran, nicht den niedrigsten oder höchsten Punkt. Eine sauber bemaßte Schnittzeichnung beugt Diskussionen vor.

Fehlerbild

Häufige Fehler in GK 1

Höhe falsch gemessen

Höhe wird ab Mittel der Geländeoberfläche gemessen, nicht ab Straßenniveau. Hanggrundstücke sind tückisch.

Brandwand übersehen

Steht die Außenwand an der Grenze oder weniger als 2,50 Meter davon entfernt, ist eine Brandwand oder eine Ersatzwand nach § 30 Abs. 3 MBO erforderlich, auch in GK 1.

Dachgeschoss unterschätzt

Maßgeblich ist das höchste Geschoss, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, auch wenn es kein Vollgeschoss ist.

Anleiterbarkeit nicht geprüft

Aufenthaltsräume im Dachgeschoss brauchen einen zweiten Rettungsweg, meist ein anleiterbares Fenster nach § 37 Abs. 5 MBO.

Verwandte Themen

Vertiefung in vier Themen

Synergie
Auch interessant

Wer einen Brandschutznachweis benötigt, prüft meist parallel den Wärmeschutz und den Schallschutz. Über die Partnerseiten erstellen Sie diese Unterlagen aus einer Hand.

FAQ

Häufige Fragen

Was zählt als Gebäudeklasse 1?

Freistehendes Gebäude bis 7 Meter Höhe, gemessen an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit möglichem Aufenthaltsraum, mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen höchstens 400 Quadratmetern Brutto Grundfläche. Freistehende land oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude gehören ebenfalls dazu.

Welche Anforderungen gelten?

Oberirdisch keine Feuerwiderstandsanforderung an tragende Wände und Decken, im Keller feuerhemmend. Steht die Außenwand an der Grenze oder näher als 2,50 Meter, ist eine Brandwand oder eine Ersatzwand nötig. Dazu kommen harte Bedachung und anleiterbare Fenster als zweiter Rettungsweg.

Was kostet der Nachweis in GK 1?

Festpreise starten bei rund 390 Euro. Bei besonderen Konstellationen wie Holzhybrid oder geringem Abstand zur Grundstücksgrenze liegen sie ab 590 Euro.

Reicht ein tabellarischer Nachweis?

Ja, in Gebäudeklasse 1 ist der tabellarische Nachweis Standard. Konstruktiv wird nur ergänzt, wenn Bauteile von der Tabelle abweichen.

Wer darf den Nachweis erstellen?

Bauvorlageberechtigte Architekten oder Bauingenieure mit Eintragung in der Liste der Kammer. In manchen Ländern auch qualifizierte Bauvorlageberechtigte mit eingeschränktem Umfang.

Sind Sie soweit?

Starten Sie den Schnellcheck. Sie erhalten eine indikative Einschätzung und im Anschluss einen Festpreis.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Brandschutznachweis nach Landesbauordnungen, MBO und DIN 4102/EN 13501.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 26. Oktober 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Musterbauordnung MBO
  • Landesbauordnungen der 16 Bundesländer
  • DIN EN 13501 Klassifizierung
  • DIN 4102 Brandverhalten
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten Bauordnungsrecht und Landesvorschriften sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

Schnellcheck starten