Brandschutznachweis 24
Sonderbau Kindertageseinrichtung

Brandschutznachweis für die Kita

Wann eine Kindertagesstätte als Sonderbau gilt, welche Rettungswege gefordert sind und wie das Brandschutzkonzept aufgebaut wird, mit den Besonderheiten in Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Einstufung

Wann gilt eine Kita als Sonderbau?

Eine Kindertagesstätte ist baurechtlich ein Gebäude besonderer Nutzung. Die Musterbauordnung stuft Tageseinrichtungen für Kinder mit mehr als zehn Kindern als Sonderbau ein. Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder sind ausgenommen. Maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, die diese Schwelle übernimmt oder abweichend regelt.

Mit der Einstufung als Sonderbau wird der Brandschutz nicht über einen tabellarischen Nachweis geführt, sondern über ein Brandschutzkonzept. Es beschreibt Schutzziele, Rettungswege, Sicherheitstechnik und organisatorischen Brandschutz. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dieses Konzept im Genehmigungsverfahren, in der Regel unter Mitwirkung einer für den Brandschutz qualifizierten Stelle.

Eine eigene Sonderbauverordnung allein für Kindertagesstätten gibt es nicht. Anders als Versammlungs- oder Beherbergungsstätten werden Kitas über die Landesbauordnung und ein objektbezogenes Konzept geregelt. Einzelne Länder haben dazu unverbindliche Leitfäden veröffentlicht, deren ältere Paragrafenverweise jedoch teils überholt sind.

Schwelle im Überblick
  • Bis zehn Kinder, auch Tagespflege: kein Sonderbau
  • Mehr als zehn Kinder: Sonderbau nach Musterbauordnung
  • Nordrhein-Westfalen: großer Sonderbau ab mehr als zehn Kindern
  • Bayern: jede erlaubnispflichtige Kita ist Sonderbau, ohne Zahlenschwelle
  • Form des Nachweises: Brandschutzkonzept statt Tabelle
Recht

Schwelle und Bundesländer

Die Zehn-Kinder-Schwelle stammt aus der Musterbauordnung. Die Bundesländer haben sie überwiegend übernommen, ordnen sie aber unterschiedlichen Paragrafen und Nummern zu. Bayern weicht inhaltlich ab und kennt keine Zahlenschwelle. Prüfen Sie deshalb immer die Landesbauordnung des Standorts, nicht die Musterfassung.

RegelungFundstelleSchwelle und Besonderheit
Musterbauordnung§ 2 Absatz 4 MBOSonderbau ab mehr als zehn Kindern, bis zehn ausgenommen
Nordrhein-Westfalen§ 50 Absatz 2 BauO NRW 2018Großer Sonderbau ab mehr als zehn Kindern, Konzept im Baugenehmigungsverfahren
BayernArt. 2 Absatz 4 BayBOJede erlaubnispflichtige Kita ist Sonderbau, nur Tagespflege bis zehn Kinder ausgenommen
Baden-Württemberg§ 38 Absatz 2 LBOSonderbau, ausgenommen Einrichtungen und Tagespflege bis zehn Kinder

In Bayern werden auch die Großtagespflege mit bis zu zehn gleichzeitig betreuten Kindern und die Kindertagespflege nicht als Kindertageseinrichtung behandelt. Entscheidend ist die sozialrechtliche Einstufung, also Betriebserlaubnis als Tageseinrichtung gegenüber Pflegeerlaubnis als Tagespflege.

Rettung

Zwei Rettungswege und der Spielflur

Aus jedem Geschoss einer Kindertageseinrichtung müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie führen. Innerhalb eines Geschosses dürfen beide Rettungswege über denselben notwendigen Flur verlaufen. Aus den Gruppenräumen ist der direkte Ausgang ins Freie der sicherste Weg und wird in eingeschossigen Neubauten regelmäßig vorgesehen.

Viele Kitas nutzen ihren Flur zugleich als Spiel- und Aufenthaltsfläche. Dieser Spielflur enthält dann Brandlasten und ist kein klassischer notwendiger Flur mehr. Einer der Rettungswege aus den Gruppenräumen darf über den Spielflur führen, der zweite Rettungsweg jedoch nicht. Erforderlich ist ein weiterer Ausgang ins Freie, der unabhängig vom Spielflur erreichbar ist.

Dieser Punkt entscheidet häufig über die Genehmigungsfähigkeit. Das Konzept muss zeigen, dass die Kinder jeden Gruppenraum auf zwei voneinander unabhängigen Wegen verlassen können, auch wenn der Spielflur verraucht ist.

Praxis Spielflur
  • Erster Rettungsweg darf über den Spielflur führen
  • Zweiter Rettungsweg unabhängig vom Spielflur ins Freie
  • Direkter Ausgang aus dem Gruppenraum als sichere Lösung
  • Brandlasten auf dem Flur in der Bewertung berücksichtigen
  • Türen dürfen kindersicher und für Erwachsene jederzeit zu öffnen sein
Krippe

Besonderheit bei Kindern unter drei Jahren

Bei einer Kinderkrippe ist davon auszugehen, dass die Kinder im Brandfall nicht selbst gehen, sondern einzeln vom Personal getragen werden müssen. Liegt eine Krippe in einem Obergeschoss, genügt deshalb kein Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr und keine Rutsche als zweiter Weg.

In diesem Fall sind beide Rettungswege aus dem Geschoss als Treppen auszubilden, damit das Personal sie wiederholt und in beiden Richtungen begehen kann. Diese Anforderung an die Selbstrettungsfähigkeit ist der zentrale Unterschied zwischen einer Krippe und einer Gruppe älterer Kindergartenkinder und sollte früh in der Planung geklärt werden.

Folgen für die Planung
  • Krippe bevorzugt im Erdgeschoss mit direktem Ausgang
  • Krippe im Obergeschoss: zwei bauliche Treppen als Rettungswege
  • Tragen der Kinder bei der Bemessung der Wege einplanen
  • Personenzahl und Betreuungsschlüssel dokumentieren
Technik

Brandmeldung, Rauchwarnmelder und Türen

Werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz eingehalten, ist eine automatische Brandmeldeanlage in der Regel nicht zwingend erforderlich. Eine Brandmeldeanlage kommt vor allem dann in Betracht, wenn sie eine Abweichung vom baulichen Brandschutz ausgleichen soll. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde, etwa bei mehrgeschossigen oder größeren Anlagen, weitergehende Technik verlangen.

Rauchwarnmelder

In Aufenthalts- und Schlafräumen empfohlen, ausgeführt nach anerkannten Regeln. Sie ersetzen keine Brandmeldeanlage, erhöhen aber die frühe Warnung.

Brandmeldeanlage

Nicht der Regelfall, sondern Mittel zur Kompensation. Wird sie vorgesehen, gehören Kategorie und Schutzumfang klar ins Konzept.

Kindersichere Türen

Ausgangstüren dürfen so ausgerüstet sein, dass Erwachsene sie jederzeit öffnen, Kinder jedoch nicht unbeaufsichtigt ins Freie gelangen.

Eine jederzeit erreichbare Möglichkeit, die Feuerwehr zu rufen, muss vorhanden sein. Diese organisatorische Festlegung gehört ebenfalls in das Konzept.

Betrieb

Organisatorischer Brandschutz im Betrieb

Der bauliche Brandschutz wird im Betrieb durch organisatorische Pflichten ergänzt. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschrift für Kindertageseinrichtungen und die zugehörige Branchenregel der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Pflichten begleiten die Einrichtung dauerhaft, nicht nur im Genehmigungsverfahren.

Brandschutzordnung

Für die Kita auszuarbeiten und dem Betreuungspersonal bekannt zu machen. Sie regelt Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Zuständigkeiten.

Räumungsübung

Das Verhalten im Brandfall wird mit den Kindern geübt. Eine jährliche Alarm- und Räumungsübung ist üblich und sinnvoll.

Flucht- und Rettungswegplan

Erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es verlangen. In größeren oder unübersichtlichen Einrichtungen ist er der Regelfall.

Freie Fluchtwege

Verkehrs- und Fluchtwege sind dauerhaft frei zu halten. Möbel, Garderoben und Bastelmaterial dürfen die Wege nicht einengen.

Kosten

Was kostet das Brandschutzkonzept einer Kita?

Eine pauschale Preisliste gibt es nicht. Das Honorar richtet sich nach Bruttogrundfläche, Geschossigkeit, Nutzung und Schwierigkeitsgrad. Die folgenden Beträge sind grobe Orientierung im oberen Marktbereich, weil Kitas immer als Konzept geführt werden.

VorhabenFestpreisForm
Kita bis vier Gruppen, eingeschossigab 1.690 EuroKonzept
Kita ab fünf Gruppen oder mehrgeschossigab 2.490 EuroKonzept
Krippe mit Kindern unter drei im Obergeschossab 2.990 EuroKonzept

Die Beträge sind unverbindliche Orientierung und hängen vom konkreten Aufwand ab. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach dem Schnellcheck.

Fehlerbild

Häufige Fehler bei Kitas

Spielflur als einziger Weg

Der zweite Rettungsweg führt unzulässig erneut über den Spielflur. Ohne unabhängigen Ausgang ins Freie scheitert die Prüfung.

Krippe im Obergeschoss unterschätzt

Für nicht gehfähige Kleinkinder wird ein Feuerwehrweg als zweiter Rettungsweg eingeplant, obwohl zwei Treppen nötig sind.

Landesregel verwechselt

Die Zehn-Kinder-Schwelle wird auf Bayern übertragen, wo jede erlaubnispflichtige Kita ohne Schwelle Sonderbau ist.

Organisation vergessen

Brandschutzordnung, Räumungsübung und freie Fluchtwege fehlen. Der bauliche Brandschutz allein trägt den Betrieb nicht.

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FAQ

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Kita ein Sonderbau?

Nach der Musterbauordnung ab mehr als zehn Kindern. Bis zehn Kinder, auch in der Tagespflege, liegt kein Sonderbau vor. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Gilt die Schwelle von zehn Kindern auch in Bayern?

Nein. In Bayern ist jede nach Sozialrecht erlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung Sonderbau, ohne Zahlenschwelle. Nur Kindertagespflege und Großtagespflege bis zehn Kinder sind ausgenommen.

Wie viele Rettungswege braucht eine Kita?

Aus jedem Geschoss müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie führen. Über einen Spielflur darf nur einer dieser Wege geführt werden.

Braucht eine Kita eine Brandmeldeanlage?

In der Regel nicht, wenn der bauliche Brandschutz eingehalten ist. Eine Brandmeldeanlage dient meist der Kompensation von Abweichungen. Im Einzelfall kann die Behörde mehr verlangen.

Was kostet ein Brandschutzkonzept für eine Kita?

Je nach Größe und Aufwand beginnt es im Bereich von rund 1.690 Euro. Da Kitas als Sonderbau immer ein Konzept verlangen, liegt der Aufwand über dem eines tabellarischen Nachweises.

Sind Sie soweit?

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Brandschutznachweis nach Landesbauordnungen, MBO und DIN 4102/EN 13501.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 26. Oktober 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Musterbauordnung MBO
  • Landesbauordnungen der 16 Bundesländer
  • DIN 4102 Brandverhalten
  • DIN EN 13501 Klassifizierung
  • Sonderbauverordnungen (SBauVO NRW, VStättVO)
  • Industriebaurichtlinie IndBauRL
  • VV TB Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026.

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