Festpreis
Ein Betrag für eine klar beschriebene Leistung, etwa das Konzept zur Genehmigung mit einer festgelegten Zahl an Korrekturschleifen. Gut planbar, setzt aber vollständige Unterlagen voraus.
Ein Brandschutzkonzept kostet bei unseren Fachpartnern ab 1.490 € als Festpreis, Sonderbauten wie Schulen oder große Verkaufsstätten liegen deutlich höher. Den Preis bestimmen Gebäudeklasse, Nutzung, Fläche, Bestand und Abweichungen. Hier sehen Sie, wie sich das Honorar zusammensetzt, welche Kosten zusätzlich anfallen und wie das Erstellen lassen abläuft.
Ein Brandschutzkonzept ist deutlich aufwendiger als ein tabellarischer Nachweis, weil es das Gebäude schutzzielorientiert beschreibt und Sicherheitstechnik, organisatorischen Brandschutz und Abweichungen einbezieht. Entsprechend höher liegt das Honorar. Bei unseren Fachpartnern beginnt das Konzept ab 1.490 € Festpreis, kleinere Gewerbeobjekte, die mit einem erweiterten Nachweis auskommen, ab 1.200 €.
Für die einzelnen Sonderbauten nennt die Seite Sonderbau die Spannen je Nutzung. Wie sich Aufwand und Umfang von Nachweis und Konzept grundsätzlich unterscheiden, steht im Abschnitt Aufwand und Honorar auf der Seite Nachweis oder Konzept.
Wichtig für Ihre Kalkulation: Das Konzept ist nur ein Teil der Brandschutzkosten. Hinzu kommen die Prüfung, behördliche Gebühren und vor allem die Umsetzung am Bau, die das Konzepthonorar oft um ein Vielfaches übersteigt.
Festpreise ohne Mehrwertsteuer, ohne Reisekosten und ohne behördliche Gebühren. Der verbindliche Preis steht nach Sichtung der Unterlagen fest.
Gebäudeklasse, Fläche, Bestand und Sonderbau sind die vier Grundfaktoren, die auch beim Nachweis gelten. Beim Konzept kommen weitere Punkte hinzu, die den Aufwand spürbar verändern. Die Tabelle zeigt, warum ein Faktor Zeit kostet und wo Sie selbst ansetzen können.
| Faktor | Warum er Aufwand erzeugt | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Gebäudeklasse | Ab Gebäudeklasse 4 und 5 steigen Anforderungen an Tragwerk, Treppenräume und zweiten Rettungsweg, die Prüfung wird strenger | Höhe und Nutzungseinheiten früh sauber ermitteln, die Einstufung entscheidet über den Umfang |
| Sonderbaunutzung | Sonderbauvorschriften für Versammlung, Verkauf, Beherbergung oder Schule bringen eigene Anforderungen an Rettungswege, Technik und Betrieb | Nutzung, Personenzahl und Betriebszeiten verbindlich festlegen, bevor das Konzept beginnt |
| Fläche und Brandabschnitte | Mehr Geschosse und Abschnitte bedeuten mehr Rettungswege, Abschlüsse und Detailfragen | Brandabschnittsgrenzen schon im Entwurf mit dem Planer abstimmen |
| Bestand | Bauteile müssen recherchiert oder vor Ort bewertet werden, fehlende Pläne verlängern die Bearbeitung | Bauakte anfordern, Bestandspläne und frühere Nachweise beilegen |
| Abweichungen | Jede Abweichung braucht eine eigene Begründung und eine Kompensation, oft mit Abstimmung bei der Behörde | Abweichungen bündeln und früh offenlegen, statt sie im Verfahren nachzureichen |
| Sicherheitstechnik | Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Sprinkler oder Sicherheitsbeleuchtung müssen mit Kategorie und Schutzumfang beschrieben werden | Technische Planung parallel beauftragen, damit Annahmen zusammenpassen |
| Planungsstand | Ändert sich der Entwurf nach Konzeptbeginn, muss das Konzept fortgeschrieben werden | Konzept erst auf Basis eines abgestimmten Entwurfs beauftragen |
Ein Punkt wird oft unterschätzt: Ein Bestandsgebäude ist bei gleicher Fläche meist aufwendiger als ein Neubau. Im Neubau legt der Entwurf fest, welche Bauteile verwendet werden. Im Bestand muss der Fachplaner erst herausfinden, was verbaut ist, ob es dem genehmigten Zustand entspricht und wie sich Lücken ausgleichen lassen. Bei einer Nutzungsänderung kommt hinzu, dass die neue Nutzung andere Anforderungen auslösen kann als die alte, etwa an die Zahl der Rettungswege oder an die Trennung zu benachbarten Einheiten.
Ob Ihr Vorhaben überhaupt ein Konzept erfordert, sollte vor jeder Kalkulation feststehen. Im Wohnungsbau ohne Abweichungen genügt in der Regel der Brandschutznachweis, der deutlich weniger kostet. Für Bestand und Nutzungsänderung mit offenen Fragen kann vorab ein Brandschutzgutachten klären, welche Unterlage gebraucht wird.
Für die Brandschutzplanung gibt es in der HOAI kein eigenes Leistungsbild mit Honorartafel. Das Honorar wird deshalb frei vereinbart. Als Orientierung dient vielen Büros der Leistungs und Honorarvorschlag des AHO für den Brandschutz, der die Leistungen in Phasen gliedert und Honorarhöhen an Gebäudegröße und Schwierigkeit koppelt. Bindend ist er nicht.
In der Praxis begegnen Ihnen drei Formen der Vereinbarung:
Ein Betrag für eine klar beschriebene Leistung, etwa das Konzept zur Genehmigung mit einer festgelegten Zahl an Korrekturschleifen. Gut planbar, setzt aber vollständige Unterlagen voraus.
Abrechnung nach Stunden. Sinnvoll bei offenen Fragen im Bestand oder bei laufender Begleitung. Typische Stundensätze und Stundenzahlen nennt die Kostenübersicht auf der Startseite.
Festpreis für das Konzept, Zeithonorar für Leistungen, deren Umfang vorab niemand kennt, etwa Abstimmungstermine, Fortschreibungen oder Begleitung auf der Baustelle.
Achten Sie darauf, welche Phasen das Angebot abdeckt. Ein Konzept zur Genehmigung endet mit der Baugenehmigung. Leistungen danach, etwa die Fachbauleitung Brandschutz, die Mitwirkung bei Abnahmen oder die Fortschreibung bei Planänderungen, sind häufig nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Wer nur das Konzepthonorar einplant, wird später überrascht. Die folgende Übersicht zeigt, welche Posten typischerweise hinzukommen. Konkrete Beträge hängen stark vom Bundesland und vom Objekt ab und lassen sich erst mit den Unterlagen benennen.
| Posten | Wann er anfällt | Wonach er sich richtet |
|---|---|---|
| Prüfsachverständiger oder Prüfingenieur | Bei Sonderbauten und höheren Gebäudeklassen nach Landesrecht | Vergütungsregeln des jeweiligen Landes |
| Gebühren der Bauaufsicht | Bei jedem Genehmigungsverfahren | Gebührenordnung des Landes, häufig abhängig von den Baukosten |
| Fachbauleitung Brandschutz | Wenn die Genehmigung sie fordert oder der Bauherr sie beauftragt | Bauzeit und Zahl der Termine |
| Sicherheitstechnik | Wenn das Konzept Brandmeldeanlage, Rauchabzug oder Sicherheitsbeleuchtung vorsieht | Planung, Lieferung, Montage, Sachverständigenprüfung |
| Bauliche Maßnahmen | Brandschutztüren, Abschottungen, Bekleidungen, zusätzliche Treppen | Umfang der Maßnahmen, im Bestand oft der größte Posten |
| Betrieb | Nach Inbetriebnahme | Wiederkehrende Prüfungen, Wartung, Brandschutzordnung, Unterweisung |
Gerade deshalb lohnt ein gründliches Konzept. Eine durchdachte Kompensation, etwa eine Brandmeldeanlage statt eines zusätzlichen Treppenhauses, kann die Baukosten deutlich stärker beeinflussen als jeder Unterschied im Konzepthonorar.
Die folgenden Rechnungen zeigen, wie sich ein Honorar aus einzelnen Arbeitsschritten aufbaut. Alle Werte sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung. Sie sind kein Angebot und keine Aussage über marktübliche Preise. Für die Rechnung ist ein Stundensatz von 100 € netto unterstellt.
| Arbeitsschritt | Beispiel A: Nutzungsänderung Laden zu Praxis, Bestand, Gebäudeklasse 3 | Beispiel B: Neubau Mittelgarage, 800 m² | Beispiel C: Bürogebäude Gebäudeklasse 5 mit einer Abweichung |
|---|---|---|---|
| Unterlagen sichten, Eckdaten klären | 3 Std. | 2 Std. | 4 Std. |
| Bestandsaufnahme vor Ort | 5 Std. | entfällt | entfällt |
| Bewertung, Rettungswege, Brandabschnitte | 6 Std. | 5 Std. | 12 Std. |
| Sicherheitstechnik und Betrieb | 2 Std. | 4 Std. | 8 Std. |
| Begründung von Abweichungen | entfällt | entfällt | 8 Std. |
| Bericht und Brandschutzpläne | 6 Std. | 6 Std. | 14 Std. |
| Abstimmung mit Behörde und Planern | 2 Std. | 2 Std. | 4 Std. |
| Summe | 24 Std., 2.400 € netto | 19 Std., 1.900 € netto | 50 Std., 5.000 € netto |
Die Beispiele zeigen zwei Muster. Im Bestand treibt die Bestandsaufnahme den Aufwand, auch wenn das Gebäude klein ist. Im Neubau entscheiden Gebäudeklasse und Abweichungen: Schon eine einzige Abweichung mit Kompensation verlängert Bewertung, Bericht und Abstimmung spürbar. Prüfgebühren, Genehmigungsgebühren und Umsetzung sind in keiner der Rechnungen enthalten.
Der Ablauf über die Fachpartner dieser Seite folgt dem Weg, den die Startseite für den Nachweis beschreibt, mit zwei zusätzlichen Schritten, die beim Konzept regelmäßig nötig sind.
Nutzung, Gebäudeklasse, Bruttogrundfläche, Neubau oder Bestand und Bauort. Der Schnellcheck fragt diese Punkte ab.
Schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden mit Leistungsumfang, Bearbeitungszeit und Zahl der Korrekturschleifen.
Pläne, Baubeschreibung und Nutzungsangaben als PDF. Im Bestand zusätzlich Bauakte und frühere Nachweise.
Bei Sonderbauten und Abweichungen klärt der Fachpartner kritische Punkte früh mit Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle.
Bericht mit Schutzzielen, Bauteilen, Rettungswegen, Sicherheitstechnik, organisatorischem Brandschutz und Brandschutzplänen. Üblich sind 14 bis 30 Werktage.
Nachforderungen aus der Prüfung werden eingearbeitet. Ändert sich die Planung, wird das Konzept fortgeschrieben.
Der Festpreis bezieht sich auf die Eckdaten und Unterlagen, die bei der Anfrage vorliegen. Geben Sie Gebäudeklasse, Nutzung und Bestand deshalb so genau wie möglich an. Liegt die Gebäudeklasse tatsächlich höher oder kommt eine weitere Nutzung hinzu, beruht das Angebot auf anderen Annahmen als Ihr Vorhaben. Der Auftrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Fachpartner zustande.
Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer ist der Festpreis. Für den Nachweis reichen oft Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Beim Konzept braucht der Fachpartner zusätzlich Angaben zu Nutzung und Betrieb, weil Personenzahl und Abläufe die Anforderungen bestimmen.
Fehlt etwas, ist das kein Hindernis für die Anfrage. Der Fachpartner nennt dann, was nachgereicht werden muss, und kalkuliert auf Basis der bekannten Eckdaten. Der Preis wird erst verbindlich, wenn die Unterlagen vorliegen.
Zwei Angebote für ein Brandschutzkonzept lassen sich nur vergleichen, wenn sie dieselbe Leistung beschreiben. Ein niedriger Betrag ohne Fortschreibung und ohne Abstimmungstermine kann am Ende teurer sein als ein höherer Festpreis, der beides enthält. Wie Sie den passenden Ersteller auswählen, beschreibt die Seite Wer erstellt.
Endet die Leistung mit der Genehmigung, oder sind Fachbauleitung und Abnahme enthalten?
Wie viele Überarbeitungen nach Nachforderung der Prüfung sind im Preis enthalten?
Gehören Pläne mit Rettungswegen und Brandabschnitten zum Umfang, oder nur der Textbericht?
Wie werden Fortschreibungen bei geändertem Entwurf abgerechnet, pauschal oder nach Aufwand?
Spannen je Nutzung und Konzeptinhalte.
Welche Form Ihr Vorhaben braucht.
Bewertung im Bestand und bei Abweichungen.
Rollen von Planer und Prüfsachverständigem.
Wer einen Brandschutznachweis benötigt, prüft meist parallel den Wärmeschutz und den Schallschutz. Über die Partnerseiten erstellen Sie diese Unterlagen aus einer Hand.
Der Bauherr oder Eigentümer, der den Bauantrag stellt oder die Nutzung ändern will. Bei Mietobjekten wird im Mietvertrag geregelt, ob der Mieter Kosten für eine von ihm gewünschte Nutzungsänderung trägt.
Nur mit der nötigen Qualifikation und, je nach Land, einer Eintragung als Fachplaner oder Sachverständiger. Als Bauherr ohne diese Eintragung können Sie Unterlagen zusammenstellen, das Konzept selbst muss ein Fachplaner verfassen.
Nein. Die Prüfung durch Prüfsachverständige oder Prüfingenieure ist eine eigene Leistung mit eigener Vergütung nach Landesrecht. Auch die Gebühren der Bauaufsicht kommen hinzu.
Das hängt vom Umfang der Änderung ab. Kleine Anpassungen werden oft nach Aufwand abgerechnet, größere Umplanungen wie ein neuer Brandabschnitt können fast eine neue Bearbeitung bedeuten. Regeln Sie die Abrechnung im Angebot.
Bei vollständigen Unterlagen üblicherweise 14 bis 30 Werktage. Abstimmungen mit der Behörde und Nachforderungen aus der Prüfung verlängern die Zeit bis zur Genehmigung.
In der Regel nicht. Trifft Ihr Vorhaben den Regelfall der Bauordnung, ist der Nachweis günstiger und schneller. Ein Konzept lohnt sich, sobald Abweichungen nötig sind oder ein Sonderbau vorliegt.
Starten Sie den Schnellcheck. Sie erhalten eine indikative Einschätzung und im Anschluss einen Festpreis.
Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026.
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