Brandschutznachweis 24
Bauteile und Brandabschnitte

Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz ist die nachhaltigste Säule des vorbeugenden Brandschutzes. Tragende Bauteile, Brandwände und Geschossdecken werden so dimensioniert, dass Personen sich retten und die Feuerwehr wirksam löschen kann.

Grundlagen

Was umfasst baulicher Brandschutz?

Baulicher Brandschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die durch die Konstruktion des Gebäudes selbst wirken. Im Unterschied zum anlagentechnischen Brandschutz (Sprinkler, BMA) und zum organisatorischen Brandschutz (Brandschutzbeauftragter, Brandschutzordnung) ist der bauliche Brandschutz fest mit dem Gebäude verbunden. Er wirkt ohne Strom, ohne Wartung und ohne menschliches Zutun.

Die zentralen Bauteile sind tragende Wände und Stützen, Geschossdecken, Brandwände, Treppenräume mit raumabschließenden Wänden, Bedachung und Außenwände. Jedes Bauteil hat in Abhängigkeit von Gebäudeklasse und Nutzung eine definierte Feuerwiderstandsdauer in Minuten, ausgedrückt durch die Klassen F30, F60 oder F90.

Die Anforderungen sind in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands und in den Sonderbauverordnungen tabellarisch geregelt. Der Brandschutznachweis dokumentiert, welches Bauteil welche Klasse erfüllt und welche Bauteilprüfung oder Klassifizierung zugrunde liegt.

Tragwerk

Tragende Bauteile und ihre Feuerwiderstandsdauer

Tragende Bauteile übernehmen vertikale und horizontale Lasten. Im Brandfall müssen sie ihre tragende Funktion für eine definierte Mindestdauer erfüllen, damit Personen sich retten und die Feuerwehr eingreifen kann. Die Anforderung steigt mit der Gebäudeklasse.

GebäudeklasseTragende Wände/StützenGeschossdeckenDach
GK 1Keine AnforderungKeine AnforderungKeine Anforderung
GK 2F30F30Harte Bedachung
GK 3F30F30Harte Bedachung
GK 4F60 hochfeuerhemmendF60Harte Bedachung
GK 5F90 A feuerbeständigF90 AHarte Bedachung

In Gebäudeklasse 4 ist hochfeuerhemmender Holzbau zulässig, sofern Konstruktion und Bekleidung die Anforderung F60 erfüllen. Ab Gebäudeklasse 5 sind tragende Bauteile in der Regel feuerbeständig F90 A aus nichtbrennbaren Baustoffen, in Sonderkonstruktionen sind hier abweichende Bauarten möglich.

Brandwände

Brandwände und Brandabschnitte

Brandwände trennen Brandabschnitte und verhindern eine horizontale Brandausbreitung. Sie sind in der Regel als F90 A mit Stoßbeanspruchung im Brandfall ausgeführt. Die maximale Größe eines Brandabschnitts beträgt im Wohnungsbau 40 m Länge, in Industriebauten je nach Brandlast und Sicherheitstechnik bis zu 60 m oder mehr.

Brandwände verlaufen vom Fundament durchgehend ohne Versatz bis 30 cm über das Dach. Öffnungen in Brandwänden sind nur als feuerbeständig und selbstschließend zulässig (T90 RS). An Grundstücksgrenzen sind Brandwände bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften regelmäßig vorgeschrieben.

In Sonderbauten wie Verkaufsstätten und Industriebauten kommen interne Brandabschnitte hinzu. Größere Brandabschnitte sind möglich, wenn Sprinkleranlagen vorhanden sind und das Brandschutzkonzept dies durch eine Brandlastberechnung nach DIN 18230 begründet.

Faustregeln

Brandabschnitte typisch

  • WohnenMax 40 m Länge je Brandabschnitt
  • Büro40 m, mit Sprinkler bis 60 m
  • IndustrieNach DIN 18230 bis 10.000 m² Fläche
  • VerkaufPro Geschoss max 1.500 m², mit Sprinkler 5.000 m²
Decken und Dach

Geschossdecken und Bedachung

Geschossdecken begrenzen die vertikale Brandausbreitung. Eine F30-Decke widersteht einem Brand mindestens 30 Minuten, eine F90 A-Decke 90 Minuten und besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen. In Holzbau-Konstruktionen wird die Anforderung über Bauteilprüfungen nach DIN 4102-4 oder über eine allgemeine Bauartgenehmigung nachgewiesen.

Die Bedachung muss ab Gebäudeklasse 2 hart sein, also gegen Flugfeuer und strahlende Wärme nach DIN 4102-7 oder DIN EN 13501-5. Klassische harte Bedachungen sind Tonziegel, Betondachsteine und Schiefer. Weiche Bedachungen wie Reet sind nur in geringen Abständen oder mit Sondergenehmigung zulässig.

Bei Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach ist die Brandschutzplanung erweitert. PV-Module gelten nach DIN EN 13501-5 als Bedachung und müssen die Klasse Broof t1 erfüllen. Zusätzlich werden Brandabschnittsregeln eingehalten, indem PV-Felder mit Abständen zu Brandwänden geplant werden.

Rettungswege

Treppenräume und Rettungswege

Notwendige Treppenräume sind der erste Rettungsweg. Sie werden mit feuerbeständigen Wänden (F90) und rauchdichten, selbstschließenden Türen (T30 RS) ausgeführt. Sie dürfen keine Brandlasten enthalten, also weder Möbel noch Lager noch Werbung. Der Querschnitt darf nicht durch nachträgliche Einbauten verengt werden.

Der zweite Rettungsweg führt in der Regel über Fenster oder Balkone, die durch tragbare Leitern der Feuerwehr (12 m) oder Drehleitern (23 m) erreichbar sind. In Sonderbauten ist ein zweiter baulicher Rettungsweg über eine zweite Treppe Pflicht. In Hochhäusern ab 22 m Brüstungshöhe kommen weitere Anforderungen wie Sicherheitstreppenräume hinzu.

Die maximale Länge des Rettungswegs innerhalb einer Nutzungseinheit beträgt im Wohnungsbau 35 m, in Verkaufsstätten und Versammlungsstätten je nach Anzahl der Personen kürzer. Der Rettungsweg ist auf Plänen zu zeichnen und mit Rettungsweg-Piktogrammen nach ASR A1.3 zu kennzeichnen.

Klassen

Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90

Die Feuerwiderstandsklasse beschreibt, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Klasse F30 bedeutet mindestens 30 Minuten, F60 mindestens 60 Minuten, F90 mindestens 90 Minuten. Der Zusatz A bedeutet nichtbrennbar (DIN 4102), AB bedeutet im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen, B bedeutet brennbar.

Auf europäischer Ebene gilt die DIN EN 13501-2 mit den Klassen R (Tragfähigkeit), E (Raumabschluss), I (Wärmedämmung), M (mechanische Stoßbeanspruchung). Eine F90-Wand entspricht REI 90, eine F90 A-Wand REI 90 mit nichtbrennbaren Baustoffen. Bei Brandwänden kommt REI-M 90 für die Stoßbeanspruchung hinzu.

Die Klassifizierung wird durch eine Bauteilprüfung im akkreditierten Brandlabor (zum Beispiel MPA Stuttgart, MPA NRW, IBMB Braunschweig) erbracht. Geprüfte Aufbauten finden sich in den Klassifizierungsberichten der Hersteller, in DIN 4102-4 (Liste klassifizierter Bauteile) und in Bauartgenehmigungen.

Praxis

Praxisbeispiele baulicher Brandschutz

Reihenhaus GK 2

Brandwand F90 A zwischen den Hausteilen, durchgehend bis 30 cm über das Dach. Tragende Innenwand F30, Decke zum DG ebenfalls F30, harte Bedachung mit Tonziegel.

MFH 6 WE GK 4

Tragwerk hochfeuerhemmend F60, Wohnungstrennwände F90, Geschossdecken F60, Treppenraum mit F90-Wänden und T30 RS-Türen. Zweiter Rettungsweg über anleiterbare Fenster.

Bürogebäude GK 5

Tragwerk F90 A, Decken F90 A, innenliegender Treppenraum mit RWA, Brandabschnitte 1.500 m² je Geschoss. Trockenleitung im Treppenraum für die Feuerwehr.

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FAQ

Häufige Fragen

Welche Bauteile gehören zum baulichen Brandschutz?

Tragende Wände und Stützen, Geschossdecken, Brandwände, Treppenräume, Bedachung und raumabschließende Wände. Jedes Bauteil hat eine definierte Feuerwiderstandsdauer.

Was bedeutet F90 A?

F90 ist die Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten. Das A steht für nichtbrennbar nach DIN 4102, also aus Baustoffen der Klasse A1 oder A2.

Wie groß darf ein Brandabschnitt im Wohnungsbau sein?

Im Regelfall maximal 40 m Länge. Größere Abschnitte sind nur mit zusätzlicher Sicherheitstechnik und einer Brandlastberechnung nach DIN 18230 möglich.

Sind Brandwände an der Grundstücksgrenze immer Pflicht?

Bei aneinandergrenzender Bebauung wie Reihenhäusern und Doppelhaushälften regelmäßig ja, ebenso bei Industriebauten ab einer bestimmten Größe. Freistehende Einfamilienhäuser benötigen meist keine Brandwand, sofern Abstand und Bedachung passen.

Was ist eine harte Bedachung?

Eine Bedachung, die nach DIN 4102-7 oder DIN EN 13501-5 gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig ist. Beispiele sind Tonziegel, Betondachsteine, Schiefer und PV-Module der Klasse Broof t1.

Welche Pflichten habe ich als Eigentümer bei nachträglichen Durchdringungen?

Jede Durchdringung einer Brandwand für Kabel, Rohre oder Lüftung muss mit einer zugelassenen Brandschutzabschottung wieder verschlossen werden. Sonst verliert die Wand ihre Funktion und der Versicherungsschutz im Brandfall kann entfallen.

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Brandschutznachweis nach Landesbauordnungen, MBO und DIN 4102/EN 13501.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Sonderbauverordnungen (SBauVO NRW, VStättVO)
  • Musterbauordnung MBO
  • Landesbauordnungen der 16 Bundesländer
  • Industriebaurichtlinie IndBauRL
  • DIN EN 13501 Klassifizierung
  • DIN 4102 Brandverhalten
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026.

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