Reihenhaus GK 2
Brandwand F90 A zwischen den Hausteilen, durchgehend bis 30 cm über das Dach. Tragende Innenwand F30, Decke zum DG ebenfalls F30, harte Bedachung mit Tonziegel.
Baulicher Brandschutz ist die nachhaltigste Säule des vorbeugenden Brandschutzes. Tragende Bauteile, Brandwände und Geschossdecken werden so dimensioniert, dass Personen sich retten und die Feuerwehr wirksam löschen kann.
Baulicher Brandschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die durch die Konstruktion des Gebäudes selbst wirken. Im Unterschied zum anlagentechnischen Brandschutz (Sprinkler, BMA) und zum organisatorischen Brandschutz (Brandschutzbeauftragter, Brandschutzordnung) ist der bauliche Brandschutz fest mit dem Gebäude verbunden. Er wirkt ohne Strom, ohne Wartung und ohne menschliches Zutun.
Die zentralen Bauteile sind tragende Wände und Stützen, Geschossdecken, Brandwände, Treppenräume mit raumabschließenden Wänden, Bedachung und Außenwände. Jedes Bauteil hat in Abhängigkeit von Gebäudeklasse und Nutzung eine definierte Feuerwiderstandsdauer in Minuten, ausgedrückt durch die Klassen F30, F60 oder F90.
Die Anforderungen sind in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands und in den Sonderbauverordnungen tabellarisch geregelt. Der Brandschutznachweis dokumentiert, welches Bauteil welche Klasse erfüllt und welche Bauteilprüfung oder Klassifizierung zugrunde liegt.
Tragende Bauteile übernehmen vertikale und horizontale Lasten. Im Brandfall müssen sie ihre tragende Funktion für eine definierte Mindestdauer erfüllen, damit Personen sich retten und die Feuerwehr eingreifen kann. Die Anforderung steigt mit der Gebäudeklasse.
| Gebäudeklasse | Tragende Wände/Stützen | Geschossdecken | Dach |
|---|---|---|---|
| GK 1 | Keine Anforderung | Keine Anforderung | Keine Anforderung |
| GK 2 | F30 | F30 | Harte Bedachung |
| GK 3 | F30 | F30 | Harte Bedachung |
| GK 4 | F60 hochfeuerhemmend | F60 | Harte Bedachung |
| GK 5 | F90 A feuerbeständig | F90 A | Harte Bedachung |
In Gebäudeklasse 4 ist hochfeuerhemmender Holzbau zulässig, sofern Konstruktion und Bekleidung die Anforderung F60 erfüllen. Ab Gebäudeklasse 5 sind tragende Bauteile in der Regel feuerbeständig F90 A aus nichtbrennbaren Baustoffen, in Sonderkonstruktionen sind hier abweichende Bauarten möglich.
Brandwände trennen Brandabschnitte und verhindern eine horizontale Brandausbreitung. Sie sind in der Regel als F90 A mit Stoßbeanspruchung im Brandfall ausgeführt. Die maximale Größe eines Brandabschnitts beträgt im Wohnungsbau 40 m Länge, in Industriebauten je nach Brandlast und Sicherheitstechnik bis zu 60 m oder mehr.
Brandwände verlaufen vom Fundament durchgehend ohne Versatz bis 30 cm über das Dach. Öffnungen in Brandwänden sind nur als feuerbeständig und selbstschließend zulässig (T90 RS). An Grundstücksgrenzen sind Brandwände bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften regelmäßig vorgeschrieben.
In Sonderbauten wie Verkaufsstätten und Industriebauten kommen interne Brandabschnitte hinzu. Größere Brandabschnitte sind möglich, wenn Sprinkleranlagen vorhanden sind und das Brandschutzkonzept dies durch eine Brandlastberechnung nach DIN 18230 begründet.
Geschossdecken begrenzen die vertikale Brandausbreitung. Eine F30-Decke widersteht einem Brand mindestens 30 Minuten, eine F90 A-Decke 90 Minuten und besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen. In Holzbau-Konstruktionen wird die Anforderung über Bauteilprüfungen nach DIN 4102-4 oder über eine allgemeine Bauartgenehmigung nachgewiesen.
Die Bedachung muss ab Gebäudeklasse 2 hart sein, also gegen Flugfeuer und strahlende Wärme nach DIN 4102-7 oder DIN EN 13501-5. Klassische harte Bedachungen sind Tonziegel, Betondachsteine und Schiefer. Weiche Bedachungen wie Reet sind nur in geringen Abständen oder mit Sondergenehmigung zulässig.
Bei Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach ist die Brandschutzplanung erweitert. PV-Module gelten nach DIN EN 13501-5 als Bedachung und müssen die Klasse Broof t1 erfüllen. Zusätzlich werden Brandabschnittsregeln eingehalten, indem PV-Felder mit Abständen zu Brandwänden geplant werden.
Notwendige Treppenräume sind der erste Rettungsweg. Sie werden mit feuerbeständigen Wänden (F90) und rauchdichten, selbstschließenden Türen (T30 RS) ausgeführt. Sie dürfen keine Brandlasten enthalten, also weder Möbel noch Lager noch Werbung. Der Querschnitt darf nicht durch nachträgliche Einbauten verengt werden.
Der zweite Rettungsweg führt in der Regel über Fenster oder Balkone, die durch tragbare Leitern der Feuerwehr (12 m) oder Drehleitern (23 m) erreichbar sind. In Sonderbauten ist ein zweiter baulicher Rettungsweg über eine zweite Treppe Pflicht. In Hochhäusern ab 22 m Brüstungshöhe kommen weitere Anforderungen wie Sicherheitstreppenräume hinzu.
Die maximale Länge des Rettungswegs innerhalb einer Nutzungseinheit beträgt im Wohnungsbau 35 m, in Verkaufsstätten und Versammlungsstätten je nach Anzahl der Personen kürzer. Der Rettungsweg ist auf Plänen zu zeichnen und mit Rettungsweg-Piktogrammen nach ASR A1.3 zu kennzeichnen.
Die Feuerwiderstandsklasse beschreibt, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Klasse F30 bedeutet mindestens 30 Minuten, F60 mindestens 60 Minuten, F90 mindestens 90 Minuten. Der Zusatz A bedeutet nichtbrennbar (DIN 4102), AB bedeutet im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen, B bedeutet brennbar.
Auf europäischer Ebene gilt die DIN EN 13501-2 mit den Klassen R (Tragfähigkeit), E (Raumabschluss), I (Wärmedämmung), M (mechanische Stoßbeanspruchung). Eine F90-Wand entspricht REI 90, eine F90 A-Wand REI 90 mit nichtbrennbaren Baustoffen. Bei Brandwänden kommt REI-M 90 für die Stoßbeanspruchung hinzu.
Die Klassifizierung wird durch eine Bauteilprüfung im akkreditierten Brandlabor (zum Beispiel MPA Stuttgart, MPA NRW, IBMB Braunschweig) erbracht. Geprüfte Aufbauten finden sich in den Klassifizierungsberichten der Hersteller, in DIN 4102-4 (Liste klassifizierter Bauteile) und in Bauartgenehmigungen.
Brandwand F90 A zwischen den Hausteilen, durchgehend bis 30 cm über das Dach. Tragende Innenwand F30, Decke zum DG ebenfalls F30, harte Bedachung mit Tonziegel.
Tragwerk hochfeuerhemmend F60, Wohnungstrennwände F90, Geschossdecken F60, Treppenraum mit F90-Wänden und T30 RS-Türen. Zweiter Rettungsweg über anleiterbare Fenster.
Tragwerk F90 A, Decken F90 A, innenliegender Treppenraum mit RWA, Brandabschnitte 1.500 m² je Geschoss. Trockenleitung im Treppenraum für die Feuerwehr.
Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen.
Konstruktive Details für Bauteile und Anschlüsse.
Hochhausgrenze und Anforderungen an F90 A.
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Tragende Wände und Stützen, Geschossdecken, Brandwände, Treppenräume, Bedachung und raumabschließende Wände. Jedes Bauteil hat eine definierte Feuerwiderstandsdauer.
F90 ist die Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten. Das A steht für nichtbrennbar nach DIN 4102, also aus Baustoffen der Klasse A1 oder A2.
Im Regelfall maximal 40 m Länge. Größere Abschnitte sind nur mit zusätzlicher Sicherheitstechnik und einer Brandlastberechnung nach DIN 18230 möglich.
Bei aneinandergrenzender Bebauung wie Reihenhäusern und Doppelhaushälften regelmäßig ja, ebenso bei Industriebauten ab einer bestimmten Größe. Freistehende Einfamilienhäuser benötigen meist keine Brandwand, sofern Abstand und Bedachung passen.
Eine Bedachung, die nach DIN 4102-7 oder DIN EN 13501-5 gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig ist. Beispiele sind Tonziegel, Betondachsteine, Schiefer und PV-Module der Klasse Broof t1.
Jede Durchdringung einer Brandwand für Kabel, Rohre oder Lüftung muss mit einer zugelassenen Brandschutzabschottung wieder verschlossen werden. Sonst verliert die Wand ihre Funktion und der Versicherungsschutz im Brandfall kann entfallen.
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